Corona-Hilfen: GVS kritisiert fristgebundene Behördenaufforderungen per E-Mail

Corona-Hilfen: GVS kritisiert fristgebundene Behördenaufforderungen per E-Mail

Saarbrücken, 13.03.2026. Der Gewerbe- & Unternehmerverband des Saarlandes – GVS e.V. sieht kritisch, dass Unternehmen im Zusammenhang mit dem Rückmeldeverfahren zu Corona-Soforthilfen im Saarland per einfacher E-Mail zu einer fristgebundenen Selbstüberprüfung aufgefordert werden.
Auslöser für die Stellungnahme sind Hinweise aus der Praxis. Mitglieder des Verbandes berichten, dass Steuerberater ihre Mandanten derzeit gezielt darauf ansprechen, ob sie eine entsprechende E-Mail der Behörden erhalten haben. Nach Einschätzung des GVS zeigt dies, dass nicht sicher ist, ob alle betroffenen Unternehmen tatsächlich erreicht werden.
Grundsätzlich begrüßt der Verband ausdrücklich die zunehmende Digitalisierung von Verwaltungsverfahren. Digitale Abläufe können Prozesse vereinfachen und sowohl Unternehmen als auch Behörden entlasten. Problematisch wird es jedoch, wenn verbindliche Fristen ausschließlich über normale E-Mails kommuniziert werden.
„E-Mails können im Spamordner landen oder im hektischen Arbeitsalltag übersehen werden. Wenn gleichzeitig verbindliche Fristen laufen, kann das für betroffene Unternehmen schnell zum Problem werden“, erklärt GVS-Vorsitzende Timo Lehberger.
Hinzu kommt aus Sicht des Verbandes ein weiterer praktischer Punkt: Die Corona-Soforthilfen liegen inzwischen mehrere Jahre zurück. In vielen Betrieben haben sich seitdem E-Mailadressen geändert. Eine Aufforderung, die ausschließlich an eine damals hinterlegte Adresse gesendet wird, erreicht deshalb unter Umständen gar nicht mehr den richtigen Empfänger.
Zudem werden Unternehmen seit Jahren regelmäßig vor betrügerischen E-Mails gewarnt, die angeblich von Behörden stammen. Wenn echte Behörden ebenfalls fristgebundene Aufforderungen per E-Mail verschicken, kann dies zusätzliche Unsicherheit erzeugen.
„Digitale Verwaltung ist richtig und wichtig. Wenn jedoch Fristen gesetzt werden, sollte sichergestellt sein, dass die Information die Unternehmen auch zuverlässig erreicht. Denkbar wäre zum Beispiel eine zusätzliche Benachrichtigung über das ELSTER-Postfach oder ein ergänzender Hinweis per Post“, so Lehberger.