Saarbrücken, 23.04.2026. Der Gewerbe- & Unternehmerverband Saarland – GVS e.V. begrüßt, dass die saarländische Landesregierung die Rückmeldefrist zu den Corona-Soforthilfen verlängert und vorerst auf Rückforderungsbescheide verzichtet. Das angekündigte Moratorium nimmt zunächst Druck aus einem Verfahren, das viele kleine Unternehmen und Soloselbstständige belastet.
Aus Sicht des GVS reicht dieser Schritt jedoch nicht aus. Das Kernproblem bleibt bestehen: Der im Saarland zugrunde gelegte Betrachtungszeitraum bildet in vielen Fällen nicht mehr die eigentliche wirtschaftliche Schockphase des ersten Lockdowns ab, sondern teilweise bereits eine spätere Phase mit ersten Öffnungen und möglichen Nachholeffekten.
Es besteht die Gefahr, den ursprünglichen Zweck der Hilfe nicht vollständig zu erfassen, wenn die Corona-Soforthilfe nachträglich anhand eines Zeitraums geprüft wird, der je nach Antragstellung weit in den Sommer 2020 hineinreichen kann. Die Soforthilfe sollte akute existenzgefährdende Liquiditätsengpässe in der frühen Lockdownphase abfedern. Sie war nicht darauf angelegt, spätere Teilöffnungen oder kurzfristige Nachholeffekte pauschal gegen betroffene Betriebe wirken zu lassen.
Der GVS-Vorsitzende Timo Lehberger erklärt dazu: „Es ist richtig und wichtig, dass das Land den Druck auf die betroffenen Unternehmen zunächst mindert. Jetzt muss die gewonnene Zeit genutzt werden, um gemeinsam mit dem Bund nach einer Lösung zu suchen, die der wirtschaftlichen Realität des Frühjahrs 2020 gerecht wird.“
Der GVS nimmt zur Kenntnis, dass das Saarland bei weitergehenden Erleichterungen auf das Einvernehmen des Bundes verweist. Der Verband fordert, dass die Landesregierung, im Sinne der betroffenen Unternehmen, die bestehenden Möglichkeiten nutzt, die das Land bei Auslegung, Vollzug und Härtefallregelungen selbst in der Hand hat.
Der GVS fordert deshalb:
• eine Überprüfung des saarländischen Betrachtungszeitraums
• eine faire Härtefallregelung für Unternehmen, deren akute Lockdown-Schäden durch spätere Teilöffnungen rechnerisch verwischt werden
• eine unternehmensfreundliche Lösung, die Existenzen schützt und pauschale Rückforderungen vermeidet