GVS MEDIENINFO | A1-Bescheinigung: GVS begrüßt EU-Einigung zu weniger Bürokratie bei kurzen Auslandseinsätzen und fordert Einbeziehung des Bausektors

GVS MEDIENINFO | A1-Bescheinigung: GVS begrüßt EU-Einigung zu weniger Bürokratie bei kurzen Auslandseinsätzen und fordert Einbeziehung des Bausektors

Saarbrücken, 30.04.2026. Der Gewerbe- & Unternehmerverband des Saarlandes - GVS e.V. begrüßt die vorläufige Einigung von Rat und Europäischem Parlament zur Reform der EU-Verordnungen 883/2004 und 987/2009 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Für saarländische Unternehmen ist vor allem die geplante Erleichterung bei der A1-Bescheinigung wichtig. Nach dem vorliegenden Kompromiss sollen Geschäftsreisen und kurze Tätigkeiten von bis zu drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen künftig von der vorherigen Melde- und Antragspflicht ausgenommen werden. Für Tätigkeiten im Bausektor soll diese Ausnahme allerdings nicht gelten.
Aus Sicht des GVS ist die Einigung ein wichtiger Schritt, der jedoch nach fast 10 Jahren Verhandlungsdauer wieder deutlich zeigt, wie schwer sich Europa bei praktischen Entlastungen für kleine Unternehmen tut. 
„Für viele Selbständige und kleine Unternehmen im Saarland ist ein Einsatz in Luxemburg oder Frankreich kein Sonderfall, sondern normaler Betriebsalltag. Ein kurzer Kundentermin, eine Reparatur, eine Beratung oder ein Serviceeinsatz über die Grenze darf nicht jedes Mal ein eigenes Bürokratieverfahren auslösen. Wer für einen kurzen Auftrag über die Grenze fährt, braucht kein neues Bürokratiepaket, sondern ein unkompliziertes Verfahren“, erklärt GVS-Präsident Timo Lehberger.
Kritisch bewertet der GVS, dass der Bausektor nach dem Kompromiss von der Drei-Tage-Regelung ausgenommen werden soll. Gerade dort arbeiten viele kleine und inhabergeführte Betriebe regelmäßig grenzüberschreitend. Bauhandwerker, Ausbaubetriebe, Garten- und Landschaftsbauer sowie andere baunahe Dienstleister sind in der Großregion häufig kurzfristig bei Kunden im Nachbarland im Einsatz.
„Ein dreitägiger Einsatz eines saarländischen Handwerksbetriebs bei einem Kunden in Frankreich oder Luxemburg ist etwas anderes als eine langfristige Entsendung auf eine große Baustelle. Diese Differenzierung muss sich auch im Verfahren wiederfinden“, so Lehberger.
Der GVS fordert daher, den Bausektor nicht pauschal von der geplanten Erleichterung auszuschließen. Der Verband baut auf eine entsprechende Einigung und eine zügige formale Bestätigung der Reform.