Kostenfreie Beratungsleistungen für GVS Mitglieder
Unsere GVS-Mitglieder haben durch die gleichzeitige Mitgliedschaft im Europaverband der Selbständigen - Deutschland (ESD) e.V. vollen Zugriff auf das Beratungsprogramm des ESD.
Jeder Selbständige wird in seinem beruflichen Alltag ständig mit Fragen aus den Bereichen Recht, Steuern oder Betriebswirtschaft konfrontiert. Oftmals ist zur Beantwortung dieser speziellen Fragen ein Experte erforderlich. Unser Dachverband ESD stellt Ihnen solche Experten aus den verschiedensten Fachgebieten zur Seite. Die reine Erstberatungsleistung ist für die GVS Mitgleider kostenfrei und wird über den Jahresbeitrag gedeckt.
Zurzeit bietet der GVS, in Zusammenarbeit mit seinem Dachverband ESD, folgende Beratungsleistungen an:
GVS/ESD Rechtsservice
GVS/ESD Steuerservice
GVS/ESD Service Buchhaltung
GVS/ESD Service Arbeitssicherheit
GVS/ESD Service Telekommunikation
GVS/ESD Service Energiepreisberatung
Bestehen Fragen zu den Vorteilspartnern oder haben Sie Interesse daran, sich selbst und Ihre Produkte oder Dienstleistungen als Vorteilspartner zu präsentieren, wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner.
Zu den ESD-Vorteilspartnern gelangen Sie hier: www.esd-ev.de/esd-service-information
Bitte beachten Sie, dass Sie manche Rabatte erst einsehen können, nachdem Sie sich erfolgreich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort eingeloggt haben.
| Die Nutzung der ESD-Beratungsleitungen für unsere Mitglieder ist einfach: Der Benutzername und das Passwort für die GVS-Seite ist ebenso gültig für den internen Bereich der ESD-Seite. |
Richtlinien für die ESD Beratungsleitungen
Die Anfragen an die Experten des ESD erfolgen in der Regel telefonisch. Seitens der Juristen und Steuerberater wird eine reine Beratung geboten, sprich, die Berater werden nicht nach außen tätig. Die Beratung erfolgt in der Regel telefonisch. Juristen, Berater und Steuerberater werden allein auf Grund ihrer Vereinbarung mit dem ESD tätig, es besteht also zum einzelnen anfragen Mitglied kein Mandatsverhältnis.
Die Berater erteilen ihren Rat sorgfältig und nach bestem Wissen. Eine Haftung für Auskünfte im Rahmen der unentgeltlichen Beratung übernehmen sie aber ebenso wenig wie der ESD und der GVS. Es steht dem Anfragenden frei, die Berater mit der weiteren Bearbeitung der Angelegenheit zu beauftragen. Erst wenn dies geschieht, entsteht ein Mandatsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten.